© Lars Kroschewski 2018
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
sind befähigt, Tätigkeiten zur Festestellung, Heilung oder
Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäfen
auszuüben (§1,Abs2 HPG)
Das bedeutet ihre Patienten ohne Anweisung bzw. Verordnung
eines Arztes eigenständig zu untersuchen und zu behandeln,
allerdings nur in dem Tätigkeitsfeld, für das sie ausgebildet
wurden.
Durch meine Spezialisierung in Orthopädischer Manueller
Therapie haben sie in mir einen kompetenten Ansprechpartner
und Therapeuten um Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.
Sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an, um weiter Details
über Behandlungen, die Dauer und Kosten zu erfahren.